Allgemeines Zivilrecht

Unter allgemeinen Zivilrecht, auch allgemeines Privatrecht oder bürgerliches Recht, versteht man jenes Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen gleich gestellten Rechtssubjekten, darunter fallen natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Gesellschaften, Vereine, Stiftungen etc.), regelt. Im allgemeinen Zivilrecht herrscht also grundsätzlich eine Gleichstellung der Parteien, wohingegen im öffentlichen Recht typischerweise eine Über- und Unterordnung vorliegt, weil hier zumindest ein Rechtssubjekt in Ausübung ihrer hoheitlichen Gewalt auftritt. Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst unter anderem folgende Materien:

  • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht (Schmerzengeldansprüche, Verdienstentgang, Heilbehandlungskosten udgl.)
  • Verkehrsunfälle
  • Familienrecht (Scheidungen, Unterhaltsverfahren, Obsorge udgl.)
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Erbrecht (gesetzliche und/oder testamentarische Erbfolge, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Schenkungen auf den Todesfall udgl.)
  • Sportrecht (Skiunfälle, Rodelunfälle udgl.)
  • Vertragsrecht und Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen

Gerne betreue ich Sie in den oben genannten Belangen des allgemeinen Zivilrechts, stehe Ihnen bei Fragen zur Verfügung und biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr rechtliches Anliegen an. Ebenso stehe ich Ihnen zur Vertragserrichtung und -prüfung zur Verfügung.

Auch bei auftauchenden Rechtsproblemen im Zusammenhang mit bereits abgeschlossenen Verträgen, wie die Geltendmachung von diversen Ansprüchen (Schadenersatz, Gewährleistung etc.), stehe ich Ihnen gerne zur Seite. In den oft verstrickten und persönlichen Angelegenheiten des Familienrechts sowie im Zusammenhang mit oft unvorhersehbaren Problemen des Miet- oder Eigentumsrechts helfe ich Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen.


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